Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19576
FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18 (https://dejure.org/2020,19576)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 16.06.2020 - 2 K 1119/18 (https://dejure.org/2020,19576)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Juni 2020 - 2 K 1119/18 (https://dejure.org/2020,19576)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,19576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Aufhebung oder Abänderung eines Steuerbescheids, wenn die angefochtene, nicht aber die ursprüngliche Steuerfestsetzung auf einer Außenprüfung beruht Keine Anwendung der Grundsätze der Santrogal-Entscheidung EuGH C-26/16 vom 14.6.2017 zur behördlichen Akzeptanz einer ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 14.06.2017 - C-26/16

    Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18
    In rechtlicher Hinsicht bezieht der Kläger sich auf das EuGH-Urteil vom 14.06.2017 C-26/16 Santogal (HFR 2017).

    a) Danach darf zwar ein Mitgliedstaat, der die vom Verkäufer eines Gegenstands als Nachweise für den Anspruch auf Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorgelegten Unterlagen zunächst akzeptiert hat, diesen Verkäufer später wegen eines vom Erwerber begangenen Steuerbetrugs, von dem der Verkäufer weder Kenntnis hatte noch haben konnte, nicht zur Zahlung der auf diese Lieferung entfallenden Mehrwertsteuer verpflichten (EuGH-Urteil vom 14.06.2017 C-26/16 Santogal, HFR 2017, 780, Rz. 75).

    Der EuGH entschied dies zu einem Sachverhalt, in dem die portugiesischen Finanzbehörden aufgrund der vorgelegten Unterlagen eine Zollanmeldung für ungültig erklärten (EuGH-Urteil Santogal in HFR 2017, 780, Rz. 17 und 25 am Ende).

  • EuGH, 21.06.2012 - C-80/11

    Der Mehrwertsteuerabzug kann grundsätzlich nicht wegen Unregelmäßigkeiten

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18
    Soweit einem Unternehmer der Vorsteuerabzug versagt werden könne, weil er wusste oder hätte wissen müssen, dass der zur Begründung dieses Rechts geltend gemachte Umsatz in eine vom Rechnungsaussteller oder einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe der Leistungskette begangene Steuerhinterziehung einbezogen war, müssten nach den Grundsätzen des EuGH-Urteils vom 21.06.2012 C-80/11, C-142/11 Mahageben und David (HFR 2012, 917) die Finanzbehörden die Bösgläubigkeit nachweisen.
  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung,

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18
    cc) Dieses "Geschäftsmodell" von C und B ist für sich genommen - soweit ersichtlich - auch zwischen den Beteiligten unstreitig (vgl. BFH-Urteil vom 25.02.2015 XI R 15/14, BFHE 249, 343, Rz. 84 f.).
  • BFH, 06.04.2016 - XI R 20/14

    EuGH-Vorlage zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" und zur

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18
    Schon ein Protest hätte in der wirtschaftlichen Realität (vgl. BFH-Urteile vom 06.04.2016 XI R 20/14, BFHE 254, 152, Rz. 46; vom 05.12.2018 XI R 44/14, BFHE 263, 359, Rz. 33) regelmäßig dazu geführt, dass Dritte vorsichtshalber von einem Erwerb des Fahrzeugs Abstand genommen hätten.
  • EuGH, 16.12.2010 - C-430/09

    Euro Tyre Holding - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 8 Abs. 1 Buchst. a

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18
    Ein Zwischenerwerber kann die Befähigung, wie ein Eigentümer über den Gegenstand zu verfügen, dem nachfolgenden Erwerber nur übertragen, wenn er sie zuvor vom vorhergehenden Verkäufer erhalten hat (EuGH-Urteil vom 16.12.2010 C-430/09 Euro Tyre Holding, HFR 2011, 228, Rz. 31).Das Recht auf Vorsteuerabzug erstreckt sich nicht auf eine Steuer, die ausschließlich deswegen geschuldet wird, weil sie in einer Rechnung ausgewiesen ist.
  • BFH, 06.04.2016 - V R 12/15

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18
    Hiervon ist bei der Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag auszugehen, die allerdings häufig mit dem bürgerlich-rechtlichen Eigentum verbunden ist (BFH-Urteil vom 06.04.2016 V R 12/15, BFHE 253, 475, BStBl. II 2017, 188, Rz. 18).
  • BFH, 05.12.2018 - XI R 44/14

    Vorsteuerabzug beim Anlagebetrug mit nicht existierenden Blockheizkraftwerken

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18
    Schon ein Protest hätte in der wirtschaftlichen Realität (vgl. BFH-Urteile vom 06.04.2016 XI R 20/14, BFHE 254, 152, Rz. 46; vom 05.12.2018 XI R 44/14, BFHE 263, 359, Rz. 33) regelmäßig dazu geführt, dass Dritte vorsichtshalber von einem Erwerb des Fahrzeugs Abstand genommen hätten.
  • BFH, 10.07.2019 - XI R 28/18

    Rechnungsangaben beim Vorsteuerabzug - handelsübliche Bezeichnung

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18
    Wer einen Vorsteuerabzug vornehmen möchte, muss nachweisen, dass er die Voraussetzungen hierfür erfüllt (EuGH-Urteil vom 27.06.2018 C-459/17 und C-460/17 SGI und Valeriane, HFR 2018, 679, Rz. 37 ff.; BFH-Urteil vom 10.07.2019 XI R 28/18, zur Veröffentlichung in BFHE vorgesehen, Rz. 37).
  • BFH, 23.07.2009 - V R 27/07

    Umsatzsteuer bei Verwertung von Sicherungseigentum

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18
    Eine Beschränkung der mit dem zivilrechtlichen Eigentum verbundenen Verfügungsmacht kann sich auch aus schuldrechtlichen Vereinbarungen ergeben (vgl. BFH-Urteil vom 23.07.2009 V R 27/07, BFHE 226, 421, BStBl. II 2010, 859, unter II.1.c.).
  • BFH, 18.02.2016 - V R 62/14

    Zu den Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen

    Auszug aus FG Nürnberg, 16.06.2020 - 2 K 1119/18
    Da schon kein Recht auf Vorsteuerabzug entstand, kann auch dahingestellt bleiben, ob dieses Recht (auch) deswegen zu versagen ist, weil der Kläger von dem "Geschäftsmodell" von B (siehe unter a.) und den Steuerhinterziehungen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) der Frau C durch die pflichtwidrige Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärung wusste oder wissen musste (vgl. BFH-Urteil vom 18.02.2016 V R 62/14, BFHE 253, 283, BStBl. II 2016, 589, Rz. 20).
  • EuGH, 27.06.2018 - C-459/17

    SGI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Recht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht